RS0133868 – OGH Rechtssatz
RS0133868 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Beendigungswirkung eines Prozessvergleichs tritt auch dann ein, wenn von der Bereinigungswirkung die vorprozessualen Kosten des Beklagten nicht umfasst sind.
RS0133868 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Beendigungswirkung eines Prozessvergleichs tritt auch dann ein, wenn von der Bereinigungswirkung die vorprozessualen Kosten des Beklagten nicht umfasst sind.