Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 1.700,64 EUR (darin enthalten 283,44 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Im Anlassverfahren (AZ 41 Cg 96/19i des Landesgerichts Innsbruck) begehrte der Kläger gegenüber dem Beklagten die Feststellung seines Eigentums an bestimmten Grundflächen. In einem Vorprozess war dieser Anspruch in erster Instanz zuerkannt, in zweiter Instanz jedoch wegen Unschlüss…
Rechtliche Beurteilung [6] Dagegen richtet sich der – vom Kläger beantwortete – Rekurs des Beklagten mit dem Antrag, dem Ablehnungsantrag stattzugeben, in eventu den angefochtenen Beschluss aufzuheben. Der vorliegende Sachverhalt rechtfertige den Schluss, die Unbefangenheit des abgelehnten Richters in Zweifel zu ziehen.…