JudikaturJustizRS0133860

RS0133860 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 2022

Die Bestimmung des § 27a KSchG ist auch dann anwendbar, wenn der Werkunternehmer nicht das gesamte Entgelt, sondern nur einen um bestimmte Ersparnisse und Einkünfte aus anderweitigem Erwerb verminderten Teil davon geltend macht.

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