Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: [1] Die Erstantragstellerin mit Sitz in Wien ist eine Tochtergesellschaft der D* GmbH mit Sitz in Wien. Unternehmensgegenstand der Erstantragstellerin sind Vor- und Konsolidierungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Zustellung von Briefen sowie persönlich adressierten Massendrucks…
Rechtliche Beurteilung [34] Hiezu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: [35] Der Rekurs ist nicht berechtigt. [36] 1.1. Zur Tatfrage gehört die Feststellung der den Sachverhalt bildenden Tatsachen einschließlich aller Schlussfolgerungen. Zur Rechtsfrage gehören die Anwendung der entsprechenden Rechtsnorm samt der für…