Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde ***** E***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB (I./) und „des Vergehens“ der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (II./) schuldig erkannt. [2] Danach hat er in der Justizanstalt S***** …
Rechtliche Beurteilung [3] Die dagegen aus § 281 Abs 1 Z 5 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist nicht im Recht. [4] Die Mängelrüge zum Schuldspruch I./ stützt ihren Einwand aktenwidriger Begründung (Z 5 fünfter Fall) der Feststellung, nach der der Angeklagte den Justizwachebeamten J***** bewusst …