Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass er lautet: „Das durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass nach C*, verstorben am 21. 7. 2019, zu * des Amtsgerichts * hinsichtlich der Punkte 1. bis 3. des Klagebegehrens unterbrochene Verfahren…
Text Begründung: [1] Der Erst- und der Zweitbeklagte sind die Kinder der Fünftbeklagten und des am 21. 7. 2019 verstorbenen C* (künftig: Ehemann bzw Verstorbener). [2] Die Klägerin war Eigentümerin mehrerer Liegenschaften. Mit Kaufvertrag vom 23. 12. 2016 verkaufte sie das Gst 18 der EZ 10 (jetzt: EZ…
Rechtliche Beurteilung [30] 1. Vorauszuschicken ist, dass der Oberste Gerichtshof dann, wenn die Anfechtung eines im Rekursverfahren ergangenen Aufhebungsbeschlusses zulässig ist, den Beschluss in Stattgebung des Rekurses durch die gebotene Sacherledigung abändern kann, ohne dass das Spektrum möglicher Entscheidungen du…