JudikaturJustizRS0133792

RS0133792 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2023

Auch einem marktbeherrschenden Unternehmen steht es grundsätzlich frei zu entscheiden, mit wem und auf welcher Grundlage kontrahiert wird, welche „Vertriebswege“ gewählt und welche Preise für die eigenen Produkte bzw. Dienstleistungen berechnet werden.

Entscheidungen
2