Spruch 1. Dem Revisionsrekurs der Klägerin wird Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung dahin abgeändert, dass Spruchpunkt 2. der einstweiligen Verfügung des Erstgerichts wiederhergestellt wird, welcher lautet: Den beklagten Parteien und Antragsgegnern wird ab sofort und bis zur Rechtskraft der E…
Text Begründung: [1] Die Klägerin ist ein Unternehmen der öffentlichen Hand, welches die Finanzierung, die Planung, den Bau und die Erhaltung von österreichischen Bundesstraßen samt Infrastruktur betreibt und von den Benutzern zeit- und fahrleistungsabhängige Mauten einhebt. Sie bietet auch eine digita…
Rechtliche Beurteilung [10] Der Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig und berechtigt , jener der Beklagten ist in Ermangelung von erheblichen Rechtsfragen iSv § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig . 1. Zum Revisionsrekurs der Klägerin: 1.1.1. Punkt 14.1. der ANB der Klägerin lautet: „Die gewerbliche Weiterveräußerung der D…