RS0133744 – OGH Rechtssatz
RS0133744 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Zeiten der Kindererziehung sowie Zeiten der Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes nach § 18a ASVG begründen (für sich allein) keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension, wenn die versicherte Person nie ins Erwerbsleben eingetreten ist. Die Differenzierung zwischen Alterspension und Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension ist sachgerecht.