JudikaturJustizRS0133697

RS0133697 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2022

Gläubiger iSd § 811 ABGB ist jeder, der gegen den Nachlass Rechte geltend machen will; einer Anspruchsbescheinigung bedarf es nicht. Es genügt somit die Behauptung eines Anspruchs gegen die Verlassenschaft.

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