Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass 1. die Zurückweisung der Rekursbeantwortung der Ing. F* Privatstiftung ersatzlos aufgehoben wird, und 2. der Beschluss des Erstgerichts folgendermaßen zu lauten hat: „Dr. H* K*, wird zum Kurator der Verlassensch…
Text Begründung: [1] Der am * 2012 verstorbene Erblasser hinterlässt seine Ehefrau (im Folgenden: „Witwe“) sowie drei Kinder (zwei Söhne, eine Tochter). Er hatte die Witwe mit Testament vom 1. 10. 2012 zur Alleinerbin eingesetzt. Dieser wurde mit rechtskräftigem Beschluss vom 31. 5. 2013 der überschuld…
Rechtliche Beurteilung [15] Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil das Rekursgericht die Parteistellung der Stiftung im vorliegenden Verfahren zu Unrecht verneint hat; er ist auch berechtigt . [16] Die Stiftung macht im Wesentlichen geltend, ihr komme Gläubigerstellung gegenüber der Verlassenschaft zu und sie habe da…