Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden wie folgt abgeändert: „Die Klageforderung besteht mit 7.180 EUR zu Recht. Die eingewendete Gegenforderung von 5.242,50 EUR besteht nicht zu Recht. Die beklagte Partei ist daher schuldig, der klagenden Partei 7.180 EUR samt…
Text Entscheidungsgründe: [1] Am 9. 3. 2019 ereignete sich an der Kreuzung Haidestraße/Oriongasse/7. Haidequerstraße in Wien 11 ein Verkehrsunfall, an dem die Lenkerin des im Eigentum des Klägers stehenden PKW Audi und der Lenker des bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW Citroën beteiligt waren…
Rechtliche Beurteilung [13] Dazu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: [14] 1. Nach § 19 Abs 1 StVO haben Fahrzeuge, die von rechts kommen, sofern die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen, den Vorrang. § 19 Abs 4 StVO lautet: „Ist vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen 'Vorrang geben' oder 'Halt' angebracht, s…