Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der zweitbeklagten Partei die mit 3.940,20 EUR (darin 656,70 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Die Klägerin macht – als Gesamtrechtsnachfolgerin bzw als Inkassozessionarin – Schadenersatzansprüche der C* Bietergesellschaften gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten geltend. Diese Ansprüche resultieren aus dem Verkauf der Anteile des Bundes an den Bundeswohnbaugese…
Rechtliche Beurteilung [9] Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. [10] In ihrem Rechtsmittel führt die Klägerin aus, die Rechtsprechung, wonach der in einem Vertrag begünstigte Dritte das ihm gewährte Recht mit allen seinen vertraglichen Eigenschafte…