Spruch I. Die Einreden der Unzulässigkeit des streitigen Rechtswegs und der rechtskräftig entschiedenen Sache werden verworfen. II. Der Revision wird teilweise Folge gegeben. 1. Das angefochtene Urteil wird im Umfang der Abweisung des Hauptbegehrens als Teilurteil bestätigt. Die Kostenentscheidung bleibt …
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin ist die Witwe und aufgrund des Testaments vom 12. 4. 2012 Alleinerbin des am 28. 2. 2014 verstorbenen H***** K*****. Der Ehe entstammt eine noch minderjährige Tochter. Das Verlassenschaftsverfahren, in dem nur die Klägerin eine Erbantrittserklärung abgab, war …
Rechtliche Beurteilung [13] Die Revision ist zulässig im Sinn der Ausführungen des Berufungsgerichts; sie ist auch teilweise berechtigt im Sinn des Aufhebungsantrags . Zu I.: [14] 1. Der Beklagte erhob die Einrede der Unzulässigkeit des streitigen Rechtswegs, die er auch nach der Änderung des Klagebegehrens mit der Be…