Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten des Revisionsverfahrens selbst zu tragen. …
Text Entscheidungsgründe: [1] Der 1961 geborene Kläger begann im Jahr 1985 seine Polizeiausbildung und war zuletzt als Polizeioffizier (Major) tätig. [2] Im September 2015 war der Kläger am Hauptbahnhof ** im Einsatz, und zwar während folgender Dienste: - 10. 9. 2015, 7.00 Uhr, bis 11. 9. 2015, 7.00…
Rechtliche Beurteilung [18] Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. [19] Der Revisionswerber macht geltend, dass von einem einheitlichen Dauereinsatz an einem Dienstort auszugehen sei. Daher seien die Einwirkungen, die zur posttraumatischen Belastungsstö…