Spruch In der Strafsache AZ 46 Hv 34/20b des Landesgerichts Wiener Neustadt verletzen das Gesetz: 1./ die Durchführung der Hauptverhandlung und Urteilsfällung § 43 Abs 2 StPO iVm § 491 Abs 8 letzter Halbsatz StPO; 2./ d as Unterbleiben der Anführung der in § 260 Abs 1 Z 1 StPO bezeichneten Angaben im Haup…
Text Gründe: [1] Aufgrund Strafantrags vom 11. Mai 2020 und dem Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 491 Abs 1 StPO (ON 1 S 2) folgend erließ die nach der Geschäftsverteilung zuständige Einzelrichterin im Verfahren AZ 46 Hv 34/20b des Landesgerichts Wiener Neustadt am 27. Mai 2020 eine schriftliche St…
Rechtliche Beurteilung [5] Wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt, wurde in diesem Verfahren d as Gesetz mehrfach verletzt: [6] 1./ Im Fall eines zulässigen Einspruchs gegen eine Strafverfügung ist die Hauptverhandlung anzuordnen, die Strafver…