JudikaturJustizRS0133588

RS0133588 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 2022

Strebt der Versicherungsnehmer die Geltendmachung von Ansprüchen gegen seinen Betriebsunterbrechungsversicherer an, die darauf beruhen, dass infolge behördlicher Anordnungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie an die Allgemeinheit gerichtete, bezirks- bzw landesweite Betretungsverbote für Beherbergungsbetriebe angeordnet waren, dann liegt jedenfalls ein den Risikoausschluss begründender „mittelbarer“ Zusammenhang im Sinne des Art 7.1.4 ARB 2006 zwischen der angestrebten Rechtsverfolgung und jenen behördlichen Anordnungen vor.

Entscheidungen
2