Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 626,52 EUR (darin 104,42 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Der Kläger befand sich unter anderem wegen des Verdachts des Verbrechens des schweren Raubs (§§ 142 f StGB) für – nach Anrechnung von verwaltungsstrafrechtlichen Ersatzfreiheitsstrafen – 222 Tage in Untersuchungshaft. Er wurde rechtskräftig freigesprochen. [2] Mit seinem auf das …
Rechtliche Beurteilung [7] 1.1. Bei der Beurteilung, ob der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Ersatz der ihm aufgrund der unberechtigten Haft entgangenen Notstandshilfezahlungen als (in den Materialien zum StEG ausdrücklich als „ersatzfähiger“ Schaden genannter [vgl ErläutRV 618 BlgNR 22. GP 10]) Verdienstentgan…