Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind nach Kopfteilen schuldig, den beklagten Parteien die mit 1.409,76 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 234,96 EUR Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Erstkläger und der Erstbeklagte waren als Lenker von Personenkraftwagen an einem Unfall beteiligt, der vom Erstbeklagten zumindest leicht fahrlässig verursacht wurde. Die Zweitbeklagte haftet als Halterin, die Drittbeklagte nach § 26 KHVG. Im Pkw des Erstklägers befand…
Rechtliche Beurteilung [7] Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision der Kläger ist wegen des Fehlens von Rechtsprechung zur Frage, ob auch der Verlust eines Tieres einen Anspruch auf Trauerschmerzengeld begründen kann, zulässig , sie ist aber nicht berechtigt . [8] 1. Seit der Entscheidung 2 Ob 84/01v (SZ 74/9…