Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben und es wird dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens bilden weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: [1] Der am * 2019 verstorbene H* B* (im Folgenden „Erblasser“) hinterl ässt seine Ehefrau , die Erstantragstellerin, und eine aus einer früheren Ehe stammende Tochter, die Zweitantragstellerin. Der Erblasser hatte keine letztwillige Verfügung getroffen. [2] Nach dem Tod des Erblasser…
Rechtliche Beurteilung [20] Hierzu wurde erwogen: [21] 1. Anzuwendendes Recht [22] Da der Erblasser nach dem 31. Dezember 2016 verstorben ist, sind die hier maßgeblichen Bestimmungen der §§ 539 bis 543 ABGB in der Fassung des ErbRÄG 2015 (BGBl I 2015/87) anzuwenden (§ 1503 Abs 7 Z 1 und 2 ABGB). [23] 2. Relevante …