Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung als Endurteil zu lauten hat: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, das ihr mit Beschluss des Bezirksgerichts Floridsdorf vom 23. 12. 2014, AZ 13 A 64/14m, rechtskräftig eingeantwo…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Kläger sind die leiblichen Kinder aus der ersten Ehe des am * 2014 verstorbenen Dr. G* W* (in der Folge: Erblasser). Am 23. 12. 2014 wurde dessen Verlassenschaft den Klägern und der zweiten Ehefrau des Erblassers (Witwe) zu je einem Drittel aufgrund der gesetzlichen Er…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Rechtsansicht der Vorinstanzen mit der jüngst – wenngleich zur neuen Rechtslage – ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs 2 Ob 174/20g nicht vereinbar ist . Das Rechtsmittel ist auch berechtigt . [12] Die klagenden Parteien machen geltend, n ach der Re…