Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.261,16 EUR (darin enthalten 376,86 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] J* M* (im Folgenden: Erblasser) starb am 1 6. 1. 2018. Er hinterlässt seine Ehefrau, die Beklagte, sowie zwei Kinder, darunter die Klägerin. Die Beklagte ist die eingeantwortete testamentarische Alleinerbin des Erblassers. [2] Die Summe der Aktiva der Verlassenschaft bet…
Rechtliche Beurteilung [14] Hierzu wurde erwogen: [15] 1. Anzuwendendes Recht [16] Da der Erblasser nach dem 31. 12. 2016 verstorben ist, sind die hier maßgeblichen Bestimmungen des Vermächtnisrechts und des Pflichtteilsrechts in der Fassung des ErbRÄG 2015 (BGBl I 2015/87) anzuwenden (§ 1503 Abs 7 Z 1 und 2 ABGB). …