Spruch I. Der Revisionsrekurs gegen den Berichtigungsbeschluss vom 25. August 2020, GZ 48 R 138/20d 47, wird zurückgewiesen. II. Dem Revisionsrekurs gegen den Beschluss vom 23. Juli 2020, GZ 48 R 138/20d 43, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 25. August 2020, GZ 48 R 138/20d 47, wird nicht …
Text Begründung: [1] Mit dem Scheidungsvergleich vom 24. 8. 2011 verpflichtete sich der Vater, dem damals fünfjährigen Kind ab 1. 10. 2011 einen monatlichen Unterhalt von 512 EUR zu leisten (Punkt 1.) . Vergleichsgrundlage war ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters von 4.473 EUR, ein Un…
Rechtliche Beurteilung [14] I. Aus systematischen Erwägungen ist das Rechtsmittel gegen den Berichtigungsbeschluss vorab zu behandeln: [15] 1. § 62 AußStrG erfasst nicht nur Rechtsmittel gegen Sachentscheidungen des Rekursgerichts, sondern regelt schlechthin die Anfechtbarkeit jeden Beschlusses des Rekursgerichts (RIS…