Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ***** S***** mehrerer Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB, in einem Fall nach § 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB (II), jeweils mehrerer Vergehen der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 idF BGBl I 2004/136 (I/1), der Gesc…
Rechtliche Beurteilung Die inhaltlich gegen die Schuldsprüche I und II aus § 281 Abs 1 Z 4, 5, 5a, 9 lit a und b sowie 10 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist nicht im Recht. Der Verfahrensrüge (Z 4) zuwider wurden die Anträge auf Verlesung der gemäß § 222 Abs 3 StPO vorgelegten Stellungnahme samt Sc…