Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts, der in seinem Punkt 1 (Zuspruch eines monatlichen Unterhaltsbetrags von 490 EUR für A***** und 430 EUR für S***** sowie Ausspruch über die Anrechnung der bisher geleisteten Beträge) unbekämpft in Rechtskraft erwachsen ist, wir…
Text Begründung: [1] Den Eltern kommt die Obsorge der beiden Minderjährigen zu. Die Kinder leben im Haushalt der Mutter in Salzburg. [2] Der Vater lebt und arbeitet seit Februar 2009 in Katar und bezieht dort ein monatliches Durchschnittseinkommen (inkl einer Telefonkommunikationsbeihilfe) von umgere…
Rechtliche Beurteilung [14] Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung zulässig und im Sinne des Aufhebungsantrags auch berechtigt. [15] 1. Maßgeblich für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ist in erster Linie die sich aus seinem Gesamteinkommen nach Abzug von Steuern und öffentlichen Abgab…