Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten I***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden – soweit hier von Bedeutung – ***** S***** der Verbrechen der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 zweiter Fall, Abs 3 SMG (A/I/1), des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall, Abs 2 Z 2 SMG (A/I/2) und der schweren Nötigung …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus § 281 Abs 1 Z 10a StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten I***** ist nicht im Recht. Der Beschwerdeführer kritisiert das Unterbleiben diversionellen Vorgehens unter dem Aspekt seiner Ansicht nach vorliegender Voraussetzungen des § 209a StPO. Die gesetzmäßige Ausführung…