Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie wie folgt lauten: „1. Das Klagebegehren des Inhalts, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei 2.123,24 EUR samt 8,580 % Zinsen (jährlich) aus 151,66 EUR seit 31. 7. 2018, samt 8,580 % Zinse…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war Geschäftsführer der O***** Gesellschaft mbH (in der Folge: O*****). Ihm wurde mit Dienstvertrag vom 22. 12. 1975 eine wertgesicherte Altersversorgung in Höhe von 80 % des letzten Monatsbezugs, zahlbar 14mal jährlich, zugesagt. In § 3 lit c des Dienstvertrags wurd…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Urteile der Vorinstanzen mit dem zwischenzeitlich am 27. 5. 2020 ergangenen Urteil des Obersten Gerichtshofs zu 8 ObA 27/20h in Widerspruch stehen. Sie ist demnach auch berechtigt. Die Parteien gehen davon aus, dass entscheidungswesentlich die Frage ist, ob die Pe…