Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Der Antragsteller ist Miteigentümer von 635/1365 Anteilen einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an zwei Objekten verbunden ist. Auf diesen Anteilen ist seit 1969 ein Vorkaufsrecht für die A* OHG. * (OHG) eingetragen. Die A* GmbH (GmbH) ist als Miteigentümerin von 730/1365 Ante…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Antragstellers ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Das Vorkaufsrecht kann nach der zwingenden (RIS Justiz RS0020438 [T5]) Bestimmung des § 1074 ABGB weder einem Dritten abgetreten, noch auf die Erben des Berechtigten übertragen werden. Die Unvererblichkeit soll der im Vo…