Spruch Die außerordentlichen Revisionsrekurse werden mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.…
Text Begründung: Der Mutter kommt die alleinige Obsorge über ihre 14jährige Tochter zu. Der Vater begehrte die Übermittlung der Schulzeugnisse seiner Tochter und verwies insbesondere darauf, dass der geplante weitere Ausbildungsweg nach der fünften Schulstufe auch Auswirkungen auf seine Unterhaltszahlung…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Mutter und der mündigen Minderjährigen erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurse zeigen keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG auf: 1.1. Im Verfahren über Informationsansprüche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils nach § 189 Abs 1 ABGB sind sowohl das…