Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und es wird in der Sache selbst wie folgt erkannt: „Die beklagte Partei ist schuldig, in die Einverleibung der Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechts ob der Liegenschaft * mit dem darauf befindlichen Wohnhaus *, ohne räuml…
Text Entscheidungsgründe: Am 22. 12. 2017 um ca 3 Uhr früh verstarb der Vater der Beklagten, der über viele Jahre mit der Klägerin in Lebensgemeinschaft gelebt hatte. Mit letztwilliger Verfügung vom 8. 8. 2016 hatte er die Beklagte als Alleinerbin eingesetzt und angeordnet, dass der Klägerin bis zu ihrem…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig ; er ist – das Verbot der reformatio in peius gilt im Rekursverfahren gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts nicht (RS0043939) – im Sinn der Klagestattgebung auch berechtigt . Die Beklagte stützt sich in ihrem Rech…