Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war von 1. 1. 2004 bis 31. 12. 2017 Mieterin dreier Büros und dreier Lager in einem Objekt in Wien. Infolge eines Sacheinlagevertrags gingen auf Vermieterseite die Bestandverhältnisse im November 2009 auf die erstbeklagte offene Gesellschaft über. Zweit- und Drittbe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Die Revisionswerberin macht geltend, mit § 16b MRG habe der Gesetzgeber die die Kaution betreffenden Informationspflichten des Vermieters gegenüber dem Mieter abschließend geregelt, weshalb keine…