JudikaturJustizRS0133052

RS0133052 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2020

Die Drogeriefachmärkte stehen untereinander in einem engen Wettbewerbsverhältnis, während sie den Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen gegenüber entfernte Wettbewerber sind.

Entscheidungen
2