Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die hinsichtlich ihres klagestattgebenden Teils betreffend die Klauseln 10 und 12 bis 19 (auch hinsichtlich der erteilten Ermächtigung zur Veröffentlichung) in Rechtskraft erwuchsen und hinsichtlich der Abweisung des Kl…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigt, Unterlassungsansprüche nach § 28 KSchG geltend zu machen. Die Beklagte vermittelt für verschiedene Vermieter Mietwohnungen, die sie auf ihrer Website sowie auf diversen Immobilienplattformen präsentiert. Sie tritt dabei (unstri…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist aus dem letztgenannten Grund zulässig; sie ist teilweise auch berechtigt. 1.1. Gemäß § 28 KSchG kann auf Unterlassung geklagt werden, wer im geschäftlichen Verkehr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die er von ihm geschlossenen Verträgen zugrundelegt, oder in hiebei v…