JudikaturJustizRS0133011

RS0133011 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2020

Mit den ohne Abschluss einer nach § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG erforderlichen Betriebsvereinbarung bzw ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nach § 10 AVRAG vom Arbeitgeber durchgeführten GPS-Ortungen des dem Arbeitnehmer auch für die private Nutzung zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeugs greift der Arbeitgeber rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre des Arbeitnehmers ein.