Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert , dass er lautet: „Das Erbrecht sämtlicher Antragsteller wird zu je einem Drittel des Nachlasses festgestellt. Die Erbantrittserklärungen des Erstantragstellers und der Zweitantragstellerin wer…
Text Begründung: Die Erblasserin B***** M***** und ihr Ehegatte Dr. A***** M***** kamen bei einem Verkehrsunfall am 8. April 2014 ums Leben. Sie hatten keine gemeinsamen Kinder und hinterließen keine letztwillige Anordnung. Die Erblasserin hatte zwei Kinder, ihr Ehegatte hatte drei Kinder. Im Verlassensc…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig , weil § 11 TEG im vorliegenden Fall nicht anzuwenden ist; er ist aus diesem Grund auch berechtigt . 1. Im Verfahren über das Erbrecht ist strittig, ob der Ehegatte die Erblasserin überlebt hat. Die Vorinstanzen haben den Eintritt des Hirntodes als m…