Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Antragstellerin die Auskunft erteilt wird, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz keine Erbantrittserklärung oder Ausschlagung der Erbschaft sowie kein Erbverzicht des Sohn…
Text Begründung: Der am ***** 2018 verstorbene Erblasser hinterließ eine Witwe, einen Sohn und eine Tochter sowie zwei Enkeltöchter nach einem vorverstorbenen weiteren Sohn, der 1983 mit seinen Eltern für sich und seine Nachkommen einen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag abgeschlossen hatte. Der verbl…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: 1. Nach § 219 Abs 2 ZPO, der nach § 22 AußStrG im Außerstreitverfahren sinngemäß anzuwenden ist (2 Ob 9/17p; 6 Ob 197/14k), steht mangels Zustimmung der Parteien einem Dritten Akteneinsicht und Abschriftnahme nur insoweit zu, als er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. In …