JudikaturJustizRS0132923

RS0132923 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2019

Mit dem Begriff „Wasserberechtigter“ in § 34 Abs 4 WRG ist auch der durch Verordnung geschützte Träger der „allgemeinen“ (kommunalen oder regionalen) Wasserversorgung gemeint, dessen Wasserversorgungsanlage Anlass für Maßnahmen nach § 34 WRG gegeben hat.

Entscheidungen
5