Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts mit Ausnahme der Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens bleibt dem Rekursgericht vorbehalten.…
Text Begründung: Mit Verordnung des Landeshauptmanns von Steiermark vom 29. Juli 1988, mit der ein Grundwasserschongebiet zum Schutze der Wasserversorgungsanlage des Wasserverbandes E***** bestimmt wird und Wirtschaftsbeschränkungen im Bereich des Grundwasserschongebiets angeordnet werden (LGBl 1988/61),…
Rechtliche Beurteilung Der – entgegen der Ansicht des Revisionsrekursgegners rechtzeitige – Revisionsrekurs des Entschädigungswerbers (in dessen Anfechtungserklärung zwar auch der [in derselben Ausfertigung verfasste] Beschluss des Oberlandesgerichts Graz vom 12. 4. 2019 zu 2 R 20/19g genannt wird, dessen Rechtsmittelantr…