RS0132907 – OGH Rechtssatz
RS0132907 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Ausschließung ist dessen konkret-aktuelle Kompetenz zur Entscheidung in einer (anhängigen und noch nicht rechtskräftig beendeten) Sache des Ablehnungswerbers.