Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten MMag. Dr. Rudolf J***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde MMag. Dr. Rudolf J***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB iVm § 161 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat zumindest vom 14. Februar 2008 bis Ende 2009 in W***** als faktischer Geschäftsführer (§ 161 Abs 1 StGB) der S***** GmbH…
Rechtliche Beurteilung I./ Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten MMag. Dr. Rudolf J*****: Deren Behandlung ist voranzustellen: Die Rückzahlung eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens an den Gesellschafter hat eine Verringerung des Haftungsfonds der Gläubiger zur Folge, weil solcherart das zur Verfügung stehende Verm…