BundesrechtBundesgesetzeEigenkapitalersatz-Gesetz§ 13

§ 13Anteilserwerb zur Sanierung

Erwirbt jemand an einer in der Krise befindlichen Gesellschaft eine Beteiligung zum Zweck der Überwindung der Krise, so sind die im Rahmen eines Sanierungskonzepts zu diesem Zweck neu gewährten Kredite nicht Eigenkapital ersetzend.