§ 13 Anteilserwerb zur Sanierung
In Kraft seit 01. Januar 2004
Up-to-date
Erwirbt jemand an einer in der Krise befindlichen Gesellschaft eine Beteiligung zum Zweck der Überwindung der Krise, so sind die im Rahmen eines Sanierungskonzepts zu diesem Zweck neu gewährten Kredite nicht Eigenkapital ersetzend.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden