Spruch I. Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen über den Zwischenantrag auf Feststellung werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme von dem vom Berufungsgericht herangezogenen Zurückweisungsgrund (fehlende Präjudizialität) au…
Text Begründung: Am 24. 1. 2017 schlossen die Beklagte als Verkäuferin und die Klägerin als Käuferin einen Kaufvertrag über die Liegenschaft EZ *****, GB *****, mit dem darauf befindlichen Schloßhotel ***** ab. Das Eigentum der Klägerin ist im Grundbuch einverleibt. Die Klägerin begehrte die Räumung und …
Rechtliche Beurteilung Der ordentliche Revisionsrekurs und die ordentliche Revision sind zulässig, weil die Entscheidungen der Vorinstanzen einer Korrektur bedürfen; dementsprechend ist das Rechtsmittel der Beklagten im Sinn des subsidiär gestellten Aufhebungsantrags auch berechtigt. Zu I.: Die Bestätigung der Zurückweisu…