Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland H***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 11. Dezember 2018 in P***** Gerlinde S***** eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs 1 StGB), nämlich eine Schädelprellung, eine…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus § 281 Abs 1 Z 5, 5a und 11 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist nicht im Recht. Der Mängelrüge zuwider sind die Feststellungen zum Tathergang und zur subjektiven Tatseite mit dem Hinweis auf die Aussagen der Zeugen Gerlinde S***** und Wolfgang S*****, dem Verlet…