RS0132870 – OGH Rechtssatz
RS0132870 – OGH Rechtssatz
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Im Fall gemeinsamer Verfahrensführung infolge (hier: objektiver) Konnexität (§ 37 StPO iVm § 77 Abs 3 DSt) hat sich eine Delegierungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs auf das gesamte Verfahren zu beziehen, zumal eine Verfahrenstrennung nur dem Disziplinarrat zukommt.