Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 626,52 EUR (darin enthalten 104,42 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses der Ärztekammer für ***** vom 5. 8. 2015 wurde der Klägerin über ihren Antrag die Witwenversorgung gewährt und ihr ab 1. 12. 2014 eine Grundrente in Höhe von monatlich 883,72 EUR brutto und eine Zusatzleistung in Höhe von monatlich 662,36 EUR brutt…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs an den Obersten Gerichtshof ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig. Er ist aber nicht berechtigt. 1.1 Streitigkeiten über gesetzliche Pensionsleistungen gehören systematisch zum Sozialversicherungsrecht. Beruhen die Pensionsleistungen auf den typischen Sozialversicherungsgesetzen (vor all…