Spruch Die Revision wird zurückgewiesen . Der Kläger ist schuldig, dem Beklagten die mit 833,88 EUR (darin 138,98 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) – Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es fehle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Rechtswi…
Rechtliche Beurteilung 1. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass ein rechtliches Interesse an der Feststellung bereits fälliger Ersatzansprüche nicht besteht (RS0038934). Soweit deshalb der Kläger die Feststellung der Haftung des Beklagten für jeden Schaden, der dem Kläger erwachsen ist , a…