JudikaturJustizRS0132806

RS0132806 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2023

Ein Vorbehalt nach § 242 Abs 2 ABGB darf nur bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine konkrete Gefahr angeordnet werden. Bloß abstrakt mögliche Gefährdungen reichen nicht aus.

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