Spruch 1. Dem Rekurs gegen Spruchpunkt I. des Beschlusses des Rekursgerichts wird nicht Folge gegeben. 2. Dem außerordentlichen Revisionsrekurs gegen Spruchpunkt II. des Beschlusses des Rekursgerichts wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden im Umfang der Ausweitung des Gen…
Text Begründung: [1] Mit Beschluss vom 8. 4. 2022 (ON 100) erweiterte das Erstgericht den gemäß § 242 Abs 2 ABGB angeordneten Genehmigungsvorbehalt um Verfahren des Betroffenen vor dem Verwaltungsgerichtshof und erkannte dem Beschluss vorläufige Verbindlichkeit zu. [2] Mit Beschluss vom 14. 4. 2022 (…
Rechtliche Beurteilung A. Zu Spruchpunkt I. der Rekursentscheidung [13] 1.1. Der gegen Spruchpunkt I. der Entscheidung des Rekursgerichts erhobene (als Revisionsrekurs bezeichnete) Rekurs ist zulässig; er ist aber nicht berechtigt. [14] 1.2. Für die Anfechtung von Beschlüssen, die nicht im Rahmen eines Rekursverfahren…