Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Einschreiterin M***** hat die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die Kläger begehrten von der beklagten Spitalserhalterin Schadenersatz wegen medizinischen Behandlungsfehlern an der Klägerin und ihrem verstorbenen Kind im Zuge der Entbindung. Mit Schriftsatz vom 18. 6. 2018 stellte die Einschreiterin M***** den Antrag auf Akteneinsicht und Übermittlun…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig , er ist aber nicht berechtigt. 1.1. Das Recht auf Akteneinsicht im Zivilprozess ist in § 219 ZPO geregelt. Die Gewährung von Akteneinsicht durch das Gericht ist allerdings gleichzeitig als Verarbeitung im Sinn der Legaldef…