Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und dem Rekursgericht wird die neuerliche Entscheidung über den Rekurs der 4.–14. Antragsteller aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens bilden weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die am ***** 2017 verstorbene Erblasserin war geschieden und hatte keine Kinder. Die 4.–14. Antragsteller sind Nachkommen einer Tante und zweier Onkel der Erblasserin (jeweils väterlicherseits). Mit Beschluss des Bezirksgerichts Baden vom 25. 6. 2014, GZ *****, war ihr ein Sachwalter für…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig . Er ist im Sinne des Aufhebungsantrags auch berechtigt . Die Revisionsrekurswerber vertreten die Auffassung, die zwingende Formvorschrift des § 578 ABGB verlange, dass ein eigenhändiges Testament vom Erblasser eigenhändig geschrieben …