Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: „1. Die Klagsforderung besteht mit 4.126,67 EUR zu Recht. 2. Die eingewendete Gegenforderung besteht mit 250 EUR zu Recht. 3. Die beklagte Partei ist daher schuldig, der kl…
Text Entscheidungsgründe: Am 31. 7. 2017 ereignete sich bei Tageslicht und trockener Fahrbahn auf dem Währinger Gürtel in Wien ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter seines Pkw, Z***** N***** als Lenker eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Lkw und ein abgestelltes T…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig . Sie ist auch teilweise berechtigt . Die beklagte Partei macht geltend, es sei von keinem relevanten Kolonnenverkehr iSd § 11 Abs 5 StVO auszugehen. Selbst im Anwendungsbereich dieser Bestimmung müsse immer auch das Gebot des …