Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen, die hinsichtlich der Erhöhung der Unterhaltsbeiträge für das Jahr 2018 (Pkt 1.aa und 1.ba des Beschlusses des Erstgerichts) in Rechtskraft erwachsen sind, werden in ihrem abweisenden Teil (Pkt 2.a und 2.b) dahin abgeändert, das…
Text Begründung: Die antragstellenden Kinder sind elf und sechs Jahre alt; sie haben einen Bruder im Alter von zehn Jahren. Die Ehe der Eltern wurde am ***** einvernehmlich geschieden. Seither leben die Kinder im Haushalt der Mutter. Der geldunterhaltspflichtige Vater erzielt ein für den Unterhalt anrech…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat dazu erwogen: 1. Der Revisionsrekurs betrifft den „Familienbonus Plus“ und damit die Unterhaltsbeiträge ab 1. 1. 2019, zumal der Familienbonus Plus durch das Jahressteuergesetz 2018, BGBl I 2018/62, mit Wirksamkeit ab dem Veranlagungsjahr 2019 als echter Steuerabsetzbetra…