Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragsgegnerin ist schuldig, der Antragstellerin die mit 377,50 EUR bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin 62,92 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist Vermieterin, die Antragsgegnerin ist Mieterin eines Hauses, das zur sogenannten *****siedlung gehört. Die *****siedlung wurde in den Jahren 1930 bis 1932 von der „G*****“ errichtet und besteht aus 70 Einfamilienhäusern, die von namhaften Architekten als Prototypen…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; er ist aber nicht berechtigt. 1.1. Für Mietgegenstände in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden sind, gelten die Bestimmungen des MRG (nur) nach Maßgabe des § 20 WGG (§ 1 Abs 3 MRG). 1…