Spruch In Stattgebung der Beschwerde des Disziplinaranwalts wird der angefochtene Beschluss aufgehoben und die Sache im Umfang der in diesem bezeichneten Beschuldigungspunkte 1. bis 13. zur mündlichen Verhandlung verwiesen. Mit ihrer Beschwerde wird die Beschuldigte auf diese Entscheidung verwiesen.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen – gemäß § 110 Abs 2 erster Satz iVm § 160 Abs 2 RStDG ohne mündliche Verhandlung gefassten – Beschluss wurde die im Ruhestand befindliche Erste Staatsanwältin ***** eines im aktiven Dienstverhältnis begangenen Dienstvergehens nach § 101 Abs 1 RStDG schuldig erkannt (§ 1…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richten sich Beschwerden des Disziplinaranwalts und der Beschuldigten. Während ersterer die Disziplinarstrafe des Verweises als nicht ausreichend erachtet und (demnach eine strengere Sanktion anstrebend) die Verweisung der Sache zur mündlichen Verhandlung (§ 130 Abs 2 iVm § 160 Abs 2 RStDG) …